Die Kinderpflegerin / Der Kinderpfleger wird ausgebildet als unterstützende, pädagogisch-pflegerische Fachkraft bei der Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinst- und Kleinkindern v. a. in Kindertageseinrichtungen.
Ziel ist die abgeschlossene Berufsausbildung als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger“, die fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege und die Vertiefung der Allgemeinbildung. Der Mittlere Schulabschluss ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, kann erlangt werden.
Sie haben mindestens den Ersten Schulabschluss erworben und können Menschen kommunikativ und wertschätzend begegnen. Zusätzlich ist ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag notwendig.
• 2 Jahre Unterricht in Vollzeitform
• Integrierte Blockpraktika (insgesamt mindestens 16 Wochen) in Tageseinrichtungen für Kinder
• Der Unterricht erfolgt im berufsbezogenen Bereich durch Bearbeitung von Lernsituationen. Nach Möglichkeit werden auch Inhalte der berufsübergreifenden Fächer einbezogen.
• Die Ausbildung ist förderungswürdig gem. Bundesausbildungsförderungsgesetz
Berufsbezogener Bereich:
Sozialpädagogik, Gesundheitsförderung und Pflege, Arbeitsorganisation und Recht, Mathematik, Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
z.B. Musikwerkstatt, Holzwerkstatt, Kreativwerkstatt, MINT
• schriftliche und gegebenenfalls mündliche Berufsabschlussprüfung für den Abschluss als staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger
• Vergabe eines allgemeinbildenden Abschlusses bei der Zulassung zur Prüfung nach 2 Jahren
o mindestens Erweiterter Erster Schulabschluss
o Mittlerer Schulabschluss
o Bei besonderen Leistungen: Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Nach bestandener Prüfung sind die Schülerinnen und Schüler berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen. Außerdem wird die fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege erworben.
Mit dem Berufsabschluss und der Fachoberschulreife ist der Übergang in folgende Bildungsgänge möglich:
• Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher/-innen-Ausbildung)
• Fachschule für Heilerziehungspflege
• Fachschule für Ernährung und Versorgung, Fachrichtung Hauswirtschaft, Schwerpunkt Familienpflege
Der erworbene Mittlere Schulabschluss berechtigt weiter zum Besuch aller Bildungsgänge, die die
allgemeine Fachoberschulreife voraussetzen.
• Einführungstage
• Verknüpfung von theoretischen und praktischen Lerninhalten durch Orientierung an beruflichen Handlungssituationen mit dem Ziel der Umsetzung in den Praktika
• kompetenzorientierte Lernsituationen
• betreute und auf die Lernfelder bezogene Blockpraktika in Tageseinrichtungen für Kinder
• computergestützte und webbasierte Erarbeitung von Lernsituationen und Präsentation von Arbeits- und Praktikumsergebnissen
• Förderung des selbst gesteuerten und kooperativen Lernens – Aufbau von Selbstlernkompetenz und Teamfähigkeit
• kontinuierliche Reflexion und Evaluation der eigenen Lernergebnisse und Lernerfahrungen
• Angebote zur kontinuierlichen und individuellen Beratung