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VORAUSSETZUNG

mind. Erster Schulabschluss 
(vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)

DAUER

2 Jahre

ZIEL

Erweiterter Erster Schulabschluss,
Fachhochschulreife,
oder Fachoberschulreife
mit Qualifikation*

*abhängig von der Abschlussnote

ANSPRECHPERSON

Frau
B. Hoof

b.hoof(at)paul-spiegel-berufskolleg.de 

DETAILS ZUM BILDUNGSGANG

Zielsetzung

Die Kinderpflegerin / Der Kinderpfleger wird ausgebildet als unterstützende, pädagogisch-pflegerische Ergänzungskraft bei der Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinst- und Kleinkindern v. a. in Kindertageseinrichtungen.

Ziel ist die abgeschlossene Berufsausbildung als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger“, die fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege und die Vertiefung der Allgemeinbildung. Der Mittlere Schulabschluss ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, kann erlangt werden.

Aufnahmevoraussetzungen

  • mindestens Erster Schulabschluss

Unterrichtsorganisation

  • 2 Jahre Unterricht in Vollzeitform
  • Integrierte Blockpraktika (insgesamt mindestens 16 Wochen) in Tageseinrichtungen für Kinder
  • Der Unterricht erfolgt im berufsbezogenen Bereich durch Bearbeitung von Lernsituationen. Nach Möglichkeit werden auch Inhalte der berufsübergreifenden Fächer einbezogen.
  • Die Ausbildung ist förderungswürdig gem. Bundesausbildungsförderungsgesetz

Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Lernbereich:

Sozialpädagogik, Gesundheitsförderung und Pflege, Arbeitsorganisation und Recht, Mathematik, Englisch

Berufsübergreifender Lernbereich: 
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich:
z.B. Musikwerkstatt, Holzwerkstatt, Kreativwerkstatt, MINT

Prüfungen und Abschlussqualifikation

  • schriftliche und gegebenenfalls mündliche Berufsabschlussprüfung für den Abschluss als staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger
  •  Vergabe eines allgemeinbildenden Abschlusses in der Zulassungskonferenz am Ende des Bildungsganges nach 2 Jahren
    o Erweiterter Erster Schulabschluss
    o Mittlerer Schulabschluss
    o bei besonderen Leistungen: Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Berechtigungen

Nach bestandener Prüfung sind die Schülerinnen und Schüler berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen. Außerdem wird die fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege erworben.

Mit dem Berufsabschluss und der Fachoberschulreife ist der Übergang in folgende Bildungsgänge möglich:

  • Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher/-innen-Ausbildung)
  • Fachschule für Heilerziehungspflege
  • Fachschule für Ernährung und Versorgung, Fachrichtung Hauswirtschaft, Schwerpunkt Familienpflege

Der erworbene Mittlere Schulabschluss berechtigt weiter zum Besuch aller Bildungsgänge, die die allgemeine Fachoberschulreife voraussetzen.

Didaktisch und methodische Schwerpunkte

  • Einführungstage
  • Verknüpfung von theoretischen und praktischen Lerninhalten durch Orientierung an beruflichen Handlungssituationen mit dem Ziel der Umsetzung in den Praktika
  • kompetenzorientierte Lernsituationen
  • betreute und auf die Lernfelder bezogene Blockpraktika in Tageseinrichtungen für Kinder
  • computergestützte und webbasierte Erarbeitung von Lernsituationen und Präsentation von Arbeits- und Praktikumsergebnissen
  • Förderung des selbst gesteuerten und kooperativen Lernens – Aufbau von Selbstlernkompetenz und Teamfähigkeit
  • kontinuierliche Reflexion und Evaluation der eigenen Lernergebnisse und Lernerfahrungen
  • Angebote zur kontinuierlichen und individuellen Beratung