VORAUSSETZUNG
mind. Erster Schulabschluss
(vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
DAUER
2 Jahre
ZIEL
Erweiterter Erster Schulabschluss,
Fachhochschulreife,
oder Fachoberschulreife
mit Qualifikation*
*abhängig von der Abschlussnote
DETAILS ZUM BILDUNGSGANG
Zielsetzung
Die Kinderpflegerin / Der Kinderpfleger wird ausgebildet als unterstützende, pädagogisch-pflegerische Ergänzungskraft bei der Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinst- und Kleinkindern v. a. in Kindertageseinrichtungen.
Ziel ist die abgeschlossene Berufsausbildung als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger“, die fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege und die Vertiefung der Allgemeinbildung. Der Mittlere Schulabschluss ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, kann erlangt werden.
Aufnahmevoraussetzungen
- mindestens Erster Schulabschluss
Unterrichtsorganisation
- 2 Jahre Unterricht in Vollzeitform
- Integrierte Blockpraktika (insgesamt mindestens 16 Wochen) in Tageseinrichtungen für Kinder
- Der Unterricht erfolgt im berufsbezogenen Bereich durch Bearbeitung von Lernsituationen. Nach Möglichkeit werden auch Inhalte der berufsübergreifenden Fächer einbezogen.
- Die Ausbildung ist förderungswürdig gem. Bundesausbildungsförderungsgesetz
Unterrichtsfächer
Berufsbezogener Lernbereich:
Sozialpädagogik, Gesundheitsförderung und Pflege, Arbeitsorganisation und Recht, Mathematik, Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
z.B. Musikwerkstatt, Holzwerkstatt, Kreativwerkstatt, MINT
Prüfungen und Abschlussqualifikation
- schriftliche und gegebenenfalls mündliche Berufsabschlussprüfung für den Abschluss als staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger
- Vergabe eines allgemeinbildenden Abschlusses in der Zulassungskonferenz am Ende des Bildungsganges nach 2 Jahren
o Erweiterter Erster Schulabschluss
o Mittlerer Schulabschluss
o bei besonderen Leistungen: Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Berechtigungen
Nach bestandener Prüfung sind die Schülerinnen und Schüler berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen. Außerdem wird die fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege erworben.
Mit dem Berufsabschluss und der Fachoberschulreife ist der Übergang in folgende Bildungsgänge möglich:
- Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher/-innen-Ausbildung)
- Fachschule für Heilerziehungspflege
- Fachschule für Ernährung und Versorgung, Fachrichtung Hauswirtschaft, Schwerpunkt Familienpflege
Der erworbene Mittlere Schulabschluss berechtigt weiter zum Besuch aller Bildungsgänge, die die allgemeine Fachoberschulreife voraussetzen.
Didaktisch und methodische Schwerpunkte
- Einführungstage
- Verknüpfung von theoretischen und praktischen Lerninhalten durch Orientierung an beruflichen Handlungssituationen mit dem Ziel der Umsetzung in den Praktika
- kompetenzorientierte Lernsituationen
- betreute und auf die Lernfelder bezogene Blockpraktika in Tageseinrichtungen für Kinder
- computergestützte und webbasierte Erarbeitung von Lernsituationen und Präsentation von Arbeits- und Praktikumsergebnissen
- Förderung des selbst gesteuerten und kooperativen Lernens – Aufbau von Selbstlernkompetenz und Teamfähigkeit
- kontinuierliche Reflexion und Evaluation der eigenen Lernergebnisse und Lernerfahrungen
- Angebote zur kontinuierlichen und individuellen Beratung