Berufsabschluss „Staatl. geprüfte/r Wirtschafter/in“ mit mittlerem Bildungsabschluss (FOR) und Vorbereitung auf die Meisterprüfung
Neben der Vermittlung von beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten zur Erlangung des mittleren
Bildungsabschlusses und des Berufsabschlusses „Staatl. geprüfte/r Wirtschafter/in“ ist die Vor-
bereitung auf die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft ein wichtiges Bildungsgangziel.
• Berufsabschluss zum/r Hauswirtschafter/in mit Berufsschulabschlusszeugnis
plus 1 Jahr Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf
oder
• einschlägige Berufstätigkeit von 5 Jahren
(Besuch einer entsprechenden Berufsfachschule kann angerechnet werden)
Der Bildungsgang umfasst 1240 Unterrichtsstunden und wird in Teilzeitform (1-2 Nachmittage und Abende in der Woche, in der Regel montags ab 16.30 Uhr und je Schulhalbjahr ca. 6-8-mal mittwochs) über 3 Jahre durchgeführt. So kann die Fachschule berufsbegleitend besucht werden.
• Methodentraining zur Förderung selbständigen Lernens
• Durchführung von digitalem und synchron verknüpftem Präsenz- und Distanzunterricht (Durch die geringe Anzahl an Fachschulen für Ernährungs- und Versorgungsmanagement ergibt sich ein breites und weites Einzugsgebiet der Teilnehmer/innen. Daher werden bis zu 40% des Unterrichts in Distanzform angeboten, um Studierenden mit langem Anfahrtsweg die Teilnahme zu erleichtern.)
• Projekte und Betriebsbesichtigungen
• auf individuelle Vorkenntnisse abgestimmte Übungen zum Erstellen von Ausarbeitungen, Berechnungen und Präsentationen mit dem PC
• Unterstützung bei der Vorbereitung des Arbeitsprojektes als Teil der Meisterprüfung (ein Fachschulprojekt wird im Team durchgeführt und präsentiert)
• Training für Prüfungsgespräche und Präsentationen
• Berufsausbildung und Mitarbeiterführung als Vorbereitung auf den entsprechenden Teil der Meisterprüfung (z.B. praktische Ausbildungseinheiten werden geübt)
Die Vorbereitung zur Meisterprüfung findet in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Ausbildungsberaterin der Kammer statt. Der Meisterbrief ist gemäß EU-Berufsanerkennungsrichtlinie dem Fachhochschulabschluss, Bachelor, gleichgestellt.
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache (Englisch), Politik/Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften
Berufsbezogener Lernbereich:
Betriebsführung, Qualitätsmanagement, Versorgung, Betreuung, Projektarbeit
Differenzierungsbereich:
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Projektbezogenes Lernen hat hierbei einen großen Stellenwert.
Zur Erlangung des mittleren Bildungsabschlusses (FOR) und des Berufsabschlusses zur/m „staatl. geprüften Wirtschafter/in“ wird am Ende des Bildungsgangs die Fachschulprüfung abgelegt (2 Klausuren von mindestens 180 Min). Die Studierenden führen Ausbildungseinheiten zu verschiedenen Themen durch, um den Umgang mit
Auszubildenden zu üben und ihnen hauswirtschaftliche Kompetenzen zu vermitteln.