VORAUSSETZUNG
einschlägige Berufsausbildung
(Fachoberschulreife)
DAUER
3 Jahre
ZIEL
Fachhochschulreife + berufliche Weiterbildung
DETAILS ZUM BILDUNGSGANG
Das Berufsfeld
Erzieherinnen und Erzieher sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte, die in vielfältigen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe selbstständig und eigenverantwortlich tätig sind. Die zentrale Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz gesetzlich verankert. Hier heißt es: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§1 SGB VIII)
Es gilt Kinder, Jugendliche und ihre Familien so zu unterstützen, dass positive Lebensbedingungen erhalten bleiben bzw. geschaffen werden. Auf der anderen Seite sollen Benachteiligungen vermieden und abgebaut werden. Die Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt eine Fachausbildung, die dazu befähigt, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in vielfältigen sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern zu übernehmen, z.B.
- in Tageseinrichtungen für Kinder
- in integrativen Tageseinrichtungen
- in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- in der Schulkinderbetreuung in den OGS
- stationäre Einrichtungen der erzieherischen Kinder- und Jugendhilfe
Die Ausbildung
Die Ausbildung baut Persönlichkeitskompetenzen aus, die als grundlegende Fähigkeiten erzieherischen Handelns notwendig sind. Neben der Förderung der kritischen Reflexion der eigenen Person werden die Studierenden in ihren Kompetenzen im Bereich der Kommunikations-, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit gefördert, um mit Offenheit, Achtung, Toleranz und Multiperspektivität ein fachkompetenter Erziehungspartner der Erziehungsberechtigten und unterstützender Begleiter von Kindern und Jugendlichen zu sein.
Die staatlich anerkannte praxisintegrierte Erzieherinnen und Erzieherausbildung richtet sich insbesondere an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits berufliche Erfahrungen mitbringen.
Organisation der Ausbildung
Unterstufe:
3 Tage Schule und 2 Tage praktische Ausbildung
Mittelstufe:
2 Tage Schule und 3 Tage praktische Ausbildung Wechselpraktikum
Oberstufe:
2 Tage Schule und 3 Tage praktische Ausbildung
Stundentafel gemäß Lehrplan
FACHRICHTUNGSÜBERGREIFENDER LERNBEREICH:
Deutsch/Kommunikation, Englisch, Politik/Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften
BERUFSBEZOGENER LERNBEREICH:
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Kath. / ev. Religionslehre / Religionspädagogik
- Projektarbeit
- Wahlfächer
- Differenzierungsbereich (Mathematik für Fachhochschulreife)
Didaktisch und methodische Schwerpunkte
- Kennenlerntage zu Beginn der Ausbildung
- Verschiedene Exkursionen mit Berufs- und Ausbildungsbezug
- Individuelle Beratungen zum Lern- und Leistungsstand
- Selbstreflexion durch Portfolioarbeit und Kompetenzraster
- Projekte in Kooperation mit den sozialpädagogischen Praxiseinrichtungen
- Kooperation mit Praxiseinrichtungen und Trägern zur Weiterentwicklung der Ausbildungskonzepte
- Ausgewählte Seminare, z. B. Theaterpädagogik, Erlebnispädagogik, Tanzpädagogik, Spielerepertoire, Umgang mit Handpuppen, Sexualpädagogik, Gewaltprävention (Umgang mit herausforderndem Verhalten von Kindern und Jugendlichen), Entspannungstechniken, Deutsches Sportabzeichen, u.a.
Aufnahmevoraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene einschlägige berufsqualifizierende Ausbildung, wie z.B.:
- Staatlich geprüfte(r) Kinderpfleger(in)
- Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in)
- Staatlich geprüfte(r) Heilerziehungshelfer(in)
oder
- Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine einschlägige Berufstätigkeit von mind. 5 Jahren in Vollzeit
oder
- Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene – nicht einschlägige – Berufsausbildung und ein Prkatikum von mind. 6 Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung in Vollzeit oder 240 Stunden in Teilzeit (oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) sowie ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst (BFD))
oder
- Fachhochschulreife (FHR) im Sozial- und Gesundheitswesen (nach Klasse 12)
- Fachoberschule für Gesundheit und Soziales (FOS)
- Höhere Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (HBFS)
oder
- Nicht-einschlägige/fachfremde Fachhochschulreife (FHR) und allgemeine Hochschulreife (AHR) und ein Praktikum von mind. 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Hierzu zählen auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) sowie ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst (BFD).
und
- Nachweis eines Ausbildungsplatzes für 3 Jahre bei einem anerkannten Träger der Kinder und Jugendhilfe
- Einreichen der vom Träger unterschriebenen Kooperationsvereinbarung sowie der Ausbildungsabsichtserklärung (falls der Ausbildungsvertrag noch nicht vorliegt)
- Nachweis der persönlichen Eignung, der durch die Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach §30a BZRG zu erbringen ist. Dieses muss spätestens am ersten Schultag vorliegen und das Ausstellungsdatum darf zu diesem Zeitpunkt drei Monate nicht überschreiten.
Abschlüsse und Berechtigung
Die Prüfungen finden am Ende der drei Ausbildungsjahre statt. Im fachtheoretischen Teil werden 3 fächerübergreifende Examensklausuren und gegebenenfalls eine mündliche Prüfung als Ergänzungsprüfung abgelegt. Im fachpraktischen Teil wird ein Kolloquium absolviert, in dem didaktisch- methodische Ansätze sozialpädagogischen Handelns geprüft werden. Dafür wird ein Projekt selbstständig geplant, durchgeführt, reflektiert und theoretisch untermauert.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachschulexamens und des Berufspraktikums ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“ bzw. „Bachelor Professional im Sozialwesen“ (Abschlussniveau: DQR 6) zu führen. Außerdem kann bei entsprechenden Leistungen die Fachhochschulreife erworben werden. In diesem Fall muss zusätzlich das Fach Mathematik in der Unterstufe belegt und eine 4. Klausur im Fach
Deutsch/Kommunikation abgelegt werden.