Fachschule für Sozialpädagogik  Erzieher/in (konsekutiv (2+1))

Voraussetzung
Erster erweiterter Schulabschluss (ehem. HS Klasse 10)
erweiterter erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
mind. Erster Schulabschluss (HS Klasse 9)
mind. erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
Hauptschulabschluss Klasse 10
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Schulabschluss an der Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule oder Berufsgrundschuljahr); Besuch der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung von mindestens einem Jahr; Fachhochschulreife in einem beliebigen Bildungsgang des Berufskollegs
mind. erster Schulabschluss (vormals HS Klasse 9)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Hauptschulabschluss Klasse 9
Fachoberschulreife und eine abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Fachoberschulreife
mittlerer Schulabschluss
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals HS 10)
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Hauptschulabschluss
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
einschlägige Berufsausbildung
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Fachoberschulreife / Berufsausbildung
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Dauer
3 Jahre
Ziel
Fachhochschulreife + berufliche Weiterbildung
Details zum Bildungsgang

Das Berufsfeld

Erzieherinnen und Erzieher sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte, die in vielfältigen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe selbstständig und eigenverantwortlich tätig sind. Die zentrale Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz gesetzlich verankert. Hier heißt es: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§1 SGB VIII)

Es gilt Kinder, Jugendliche und ihre Familien so zu unterstützen, dass positive Lebensbedingungen erhalten bleiben bzw. geschaffen werden. Auf der anderen Seite sollen Benachteiligungen vermieden und abgebaut werden. Die Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt eine Fachausbildung, die dazu befähigt, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in vielfältigen sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern zu übernehmen, z. B.

  • in Tageseinrichtungen für Kinder
  • in integrativen Tageseinrichtungen
  • in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • in der Schulkinderbetreuung in den OGS
  • in ambulanten und stationären Einrichtungen der erzieherischen Kinder- und Jugendhilfe
  • in der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche
  • in Beratungsdiensten

Ziel der Ausbildung

Die Ausbildung baut Persönlichkeitskompetenzen aus, die als grundlegende Fähigkeiten erzieherischen Handelns notwendig sind. Neben der Förderung der kritischen Reflexion der eigenen Person werden die Studierenden in ihren Kompetenzen im Bereich der Kommunikations-, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit gefördert, um mit Offenheit, Achtung, Toleranz und Multiperspektivität ein fachkompetenter Erziehungspartner der Erziehungsberechtigten und unterstützender Begleiter von Kindern und Jugendlichen zu sein.

Dauer und Organisation der Ausbildung:

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Davon sind zwei Jahre schulische Ausbildung, in die 16 Praktikumswochen in Einrichtungen integriert sind. Im dritten Jahr erfolgt das Berufspraktikum mit 4 Stunden Unterricht pro Woche. Während der Praktika und im Berufspraktikum erfolgen Praxisbesuche seitens der Schule, die zusammen mit den Praxisanleiterinnen/-anleitern reflektiert werden, um das eigene Handeln zu hinterfragen und damit zu professionalisieren.

Ausbildungsinhalte:

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
Deutsch / Kommunikation, Englisch, Politik / Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften, Religionspädagogik

Berufsbezogener Lernbereich:
Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell  
                 gestalten
Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen
                 gestalten
Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Projektarbeit
- Wahlfach1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
- Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes / einer Zielgruppe
- Differenzierungsbereich (Mathematik für FHR)

Bildungsbereiche wie z.B. Medien, ökologische Bildung, naturwissenschaftlichtechnische Bildung, musisch-ästhetische Bildung und Bewegung werden vertieft.

Didaktisch und methodische Schwerpunkte

  • Förderung der Teamfähigkeit
  • Stärkung der Präsentationskompetenz
  • Selbstreflexion durch Portfolioarbeit
  • Projekte in Kooperation mit verschiedenen Einrichtungen
  • ausgewählte Seminare: Theaterpädagogik, Erlebnispädagogik, Tanzpädagogik Umgang mit Tod und Trauer, Handpuppenspiel, Tanzpädagogik u. a.
  • verschiedene Exkursionen und eine mehrtägige Klassenfahrt mit Ausbildungsbezug
  • Durchführung des deutschen Sportabzeichens

Aufnahmevoraussetzungen

1. Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene einschlägige berufsqualifizierende Ausbildung, wie z.B.

o Staatlich geprüfte(r) Kinderpfleger(in)

o Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in)

o Staatlich geprüfte(r) Heilerziehungshelfer(in)

2. Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine einschlägige Berufstätigkeit von mind. 5 Jahren in Vollzeit oder

3. Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene – nicht einschlägige – Berufsausbildung und 6 Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung in Vollzeit oder 240 Stunden in Teilzeit (oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) sowie ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst (BFD))

4. Fachhochschulreife (FHR) im Sozial- und Gesundheitswesen (nach Klasse 12)
- Fachoberschule für Gesundheit und Soziales (FOS)
- Höhere Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (HBFS)

5. Allgemeine Hochschulreife und 6 Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung in Vollzeit oder 240 Stunden in Teilzeit (oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) sowie ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst ((BFD))

Bewerbungsunterlagen für die Anmeldung

• Lebenslauf mit Lichtbild

• Abschlusszeugnisse (s.o.)

• ggf. detaillierte Bescheinigung über Art und Umfang einschlägiger beruflicher Praktika / Tätigkeiten

Nach Erhalt des Aufnahmebescheides wird Ihnen ein Formblatt zur Beantragung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses zugesendet. Dieses ist Voraussetzung für die Teilnahme am Bildungsgang und muss zum ersten Schultag vorliegen.

Abschlüsse und Berechtigungen

Das Fachschulexamen gliedert sich in zwei Teile:

Der erste Teil findet nach der zweijährigen überwiegend schulischen Ausbildung statt. Er besteht aus einer schriftlichen Prüfung mit 3 Examensklausuren und gegebenenfalls mündlichen Prüfungen. Außerdem kann bei entsprechenden Leistungen die Fachhochschulreife erworben werden. In diesem Fall muss zusätzlich das Fach Mathematik in der Unterstufe belegt und eine 4. Klausur im Fach Deutsch / Kommunikation abgelegt werden.

Der zweite Teil findet am Ende des Berufspraktikums statt in Form eines Kolloquiums statt, in dem didaktisch methodische Ansätze sozialpädagogischen Handelns geprüft werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss beider Teile des Fachschulexamens ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.

Bildungsgutschein

Umschüler*innen die durch die Arbeitsagentur gefördert werden, können bei Vorlage eines Bildungsgutscheines aufgenommen werden.

Aufstiegs - BAfög - Förderungen für die Ausbildung zur Erzieherin

Das Aufstiegs-BAföG ist eine von Bund und den Ländern finanzierte Förderung von anspruchsvollen Aus- und Weiterbildungen.
Die Unterhaltsförderung muss nicht zurückgezahlt werden und ist Elterneinkommensunabhängig. Der Antrag erfolgt über die Bezirksregierung Köln.
(Bsp.: Unterhaltsbeitrag für Ledige ohne Kind: bis zu 963€ pro Monat)
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei unseren Bildungsgangleitern:

Herr Stauder: s.stauder@paul-spiegel-berufskolleg.de
Frau Wenning: u.wenning@paul-spiegel-berufskolleg.de

Lust auf einen digitalen Einblick in unsere Fachschule für Sozialpädagogik? Einfach den QR Code einscannen:

https://psbkdo.padlet.org/Stauder/fachschule-sozialp-dagogik-konsekutive-ausbildung-2-1-pk3lexr2z01juhdf

Jetzt anmelden