Fachschule für Heilerziehungspflege (praxisintegriert)

Voraussetzung
Erster erweiterter Schulabschluss (ehem. HS Klasse 10)
erweiterter erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
mind. Erster Schulabschluss (HS Klasse 9)
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
mind. erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
Hauptschulabschluss Klasse 10
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Schulabschluss an der Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule oder Berufsgrundschuljahr); Besuch der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung von mindestens einem Jahr; Fachhochschulreife in einem beliebigen Bildungsgang des Berufskollegs
mind. erster Schulabschluss (vormals HS Klasse 9)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Hauptschulabschluss Klasse 9
Fachoberschulreife und eine abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Fachoberschulreife
mittlerer Schulabschluss
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals HS 10)
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Hauptschulabschluss
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
einschlägige Berufsausbildung
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Fachoberschulreife / Berufsausbildung
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Dauer
3 Jahre
Ziel
Fachhochschulreife + berufliche Weiterbildung
Details zum Bildungsgang

Fachschule für Heilerziehungspflege

(praxisintegriert)

Zum Beruf

Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerinnen leisten professionelle pädagogische, pflegerische sowie gesundheitsfördernde Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Sie vereinen in Qualifikation und Selbstverständnis pädagogische und pflegerische Kompetenzen. Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerinnen arbeiten in großer Eigenständigkeit in interdisziplinären Teams in verschiedenen Arbeitsfeldern der Eingliederungshilfe. Hier begleiten sie Menschen mit Behinderungen unterschiedlicher Art, Schweregrade und jeden Alters in verschiedensten Lebenssituationen.

Die Ausbildung

Die Ausbildung umfasst drei Jahre mit integriertem Berufspraktikum.
Pro Woche werden zwei Schultage absolviert, an den übrigen Wochentagen arbeiten Sie mindestens 19,5 Stunden) in einer anerkannten Einrichtung der Eingliederungshilfe, so dass sich Unterricht und Praxis fortwährend aufeinander beziehen. Zusätzlich finden monatliche Blocktage statt.
Mögliche Praxisstellen sind: besondere Wohnformen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung, ambulante Dienste, integrative Kindertagesstätten, tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit Behinderung etc..
Innerhalb der drei Ausbildungsjahre erfolgen Praxisbesuche seitens der Fachschule, für die bestimmte Aufgaben vorbereitet, durchgeführt und gemeinsam mit beiden Ausbildungspartnern (Praxiseinrichtung und Fachschule) reflektiert werden, um das eigene Handeln zu hinterfragen und damit zu professionalisieren.

Ausbildungsinhalte

Im Unterricht werden praxisrelevante Fragestellungen und Probleme thematisiert und analysiert. Diese dienen als Basis für die zunehmend selbstständige und eigenverantwortliche Aneignung von Wissen und Kompetenzen in Theorie und Praxis.

Berufsbezogener Lernbereich:
• Lernfeld: Beziehungs- und Interaktionsprozesse in heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern professionell gestalten (BIP)
• Lernfeld: Gesundheitssorge als elementaren Bestandteil von Teilhabe erfassen und gestalten (GET)
• Lernfeld: Evidenzbasierte Instrumente und Verfahren im Kontext der Leistungen zur individuellen Teilhabe kennen und begründet anwenden (EIV)
• Lernfeld: Bildungs- und Assistenzprozesse zur individuellen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe partizipatorisch planen, gestalten und steuern (BAP)
• Lernfeld: Personenzentrierte Leistungen zur Teilhabe im Sozialraum erschließen und interdisziplinär koordinieren (PLT)
• Lernfeld: Team- und Organisationsprozesse verantwortlich gestalten (TOP)
• Projektarbeit
• Profilbildender Wahlbereich: Bildungsbereiche (verschiedene)
• Profilbildender Wahlbereich: Arbeitsfelder (verschiedene)

Berufsübergreifender Lernbereich
• Deutsch/Kommunikation
• Englisch
• Politik/Gesellschaftslehre
• Religionslehre
• Mathematik (bei angestrebter Fachhochschulreife)

Inhaltliche und methodische Schwerpunkte

• Individuelle Begleitung & Beratungen zum Lern- und Leistungsstand
• Methodentraining zu Beginn der Ausbildung
• verschiedene Exkursionen mit Berufs- und Ausbildungsbezug
• Kooperationen und Projekte mit verschiedenen Einrichtungen in der Umgebung (z.B. inklusives Frühlingsfest, inklusive Fotoausstellung, Begleitung von Menschen mit
Behinderung zum Rosenmontagszug)
• Training in Prävention, Deeskalation und Intervention zur Förderung eines professionellen Umgangs mit Aggressionen und Gewalt in Betreuung und Pflege
• Blockseminar: Trauer- und Sterbebegleitung von Menschen mit Behinderung

Aufnahmevoraussetzungen

1. Fachoberschulreife und eine einschlägige, berufsqualifizierende mind. zweijährige Ausbildung, wie z.B. staatl. geprüfter Sozialassistent/staatl. geprüfte Sozialassistentin (mit und ohne Schwerpunkt Heilerziehung), staatl. geprüfter Kinderpfleger/staatl. geprüfte Kinderpflegerin oder
2. Fachoberschulreife, eine nicht einschlägige Berufsausbildung und zusätzlich einschlägige berufliche Tätigkeiten bzw. Praktika (Einzelfallentscheidung) oder
3. Fachoberschulreife und eine einschlägige Berufstätigkeit im Umfang von mind. fünf Jahren (Vollzeit) oder
4. Fachhochschulreife im Sozial- und Gesundheitswesen oder
5. „fachfremde“ Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife – beides mit einschlägigen beruflichen Tätigkeiten bzw. Praktika im Umfang von 6 Wochen (Vollzeit) oder entsprechend länger bei einer Teilzeitbeschäftigung (Einzelfallentsch.)

Bewerbungsunterlagen für die Anmeldung

• Lebenslauf mit Lichtbild
• Abschlusszeugnisse bzgl. Zugangsvoraussetzung (s.o.)
• ggf. Bescheinigung über Art und Umfang einschlägiger berufl. Praktika/Tätigkeiten

Nach Eingang der Zusage sind außerdem erforderlich

• Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
• Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Eingliederungshilfe über 20 Stunden/ Woche (Zustimmung der Fachschule zur Wahl der Praxisstelle erforderlich)
Für die Praxisstelle:
• Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs (mind. 8 Doppelstunden)
• Nachweis über eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Nähere Informationen hierzu in der Praxiseinrichtung/ bei Ausbildungsbeginn in der Schule

Abschlüsse und Berechtigung

• Fachschulexamen am Ende der drei Ausbildungsjahre
• fachtheoretischer Teil: drei fächerübergreifende Examensklausuren und gegebenenfalls bis zu zwei mündliche Ergänzungsprüfungen
• fachpraktischer Teil: Kolloquium zum Nachweis der Professionalität im heilerziehungspflegerischen Handeln
• Fachhochschulreife: eine zusätzliche Prüfungsklausur in einem allgemeinbildenden Bereich
• Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ – Abschlussniveau: DQR 6 = Bachelor Professional im Sozialwesen

Kooperationspartner für den praktischen Teil der Ausbildung

• AWO Münsterland Recklinghausen
• Benediktushof Reken
• Caritas Gladbeck
• Diakonie im Kirchenkreis Recklinghausen
• Diakonie Gladbeck, Bottrop, Dorsten
• Lebenshilfe Dorsten
• LWL Wohnverbund Marl
• Stiftung Bethel regional
• Stiftung Haus Hall

Unterstützung in der Ausbildung

• Aufstiegs-BAföG – als eine von Bund und Ländern finanzierte Förderung für anspruchsvolle
Aus- und Weiterbildungen. Die Unterhaltsförderung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern
und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag erfolgt über die Bezirksregierung Köln.
• Bildungsgutschein – kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Umschüler/Umschülerinnen, die durch die Arbeitsagentur gefördert werden, können bei
Vorlage eines Bildungsgutscheines seit dem Schuljahr 2024/25 auch in die
Heilerziehungspflege praxisintegriert aufgenommen werden.

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