Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in - praxisintegriert

Voraussetzung
Erster erweiterter Schulabschluss (ehem. HS Klasse 10)
erweiterter erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
mind. Erster Schulabschluss (HS Klasse 9)
mind. erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
Hauptschulabschluss Klasse 10
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Schulabschluss an der Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule oder Berufsgrundschuljahr); Besuch der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung von mindestens einem Jahr; Fachhochschulreife in einem beliebigen Bildungsgang des Berufskollegs
mind. erster Schulabschluss (vormals HS Klasse 9)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Hauptschulabschluss Klasse 9
Fachoberschulreife und eine abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Fachoberschulreife
mittlerer Schulabschluss
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals HS 10)
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Hauptschulabschluss
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
einschlägige Berufsausbildung
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Fachoberschulreife / Berufsausbildung
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Dauer
2 Jahre
Ziel
Berufsabschluss - Erweiterter Erster Schulabschluss, mittlerer Schulabschluss oder mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation (abh. von d. Abschlussnote)
Details zum Bildungsgang

Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
(praxisintegriert)

Zielsetzung

Die Kinderpflegerin / Der Kinderpfleger wird ausgebildet als unterstützende, pädagogisch-pflegerische Fachkraft bei der Pflege und Erziehung von Säuglingen,
Kleinst- und Kleinkindern v. a. in Kindertageseinrichtungen. Ziel ist die abgeschlossene Berufsausbildung als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich ge-
prüfter Kinderpfleger“, die fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege und die Vertiefung der Allgemeinbildung. Der Mittlere Schulabschluss ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, kann erlangt werden.

Aufnahmevoraussetzungen

Sie haben mindestens den Ersten Schulabschluss erworben und können Menschen kommunikativ und wertschätzend begegnen. Zusätzlich ist ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag notwendig.

Dauer und Organisation der Ausbildung:

Unterstufe: 3 Tage Schule und 2 Tage praktische Ausbildung
Oberstufe: 2 Tage Schule und 3 Tage praktische Ausbildung
• Für die fachpraktischen Ausbildungszeiten ist eine Vergütung vorgesehen.
• Ebenfalls besteht ein Anspruch auf Urlaub nach den geltenden gesetzlichen / tarifvertraglichen Regelungen.
• Der Jahresurlaub kann nur in den Schulferien genommen werden. Im Verlaufe der Ausbildung erfolgen praxisbegleitende Lehrerbesuche.

Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Bereich:
Sozialpädagogik, Gesundheitsförderung und Pflege, Arbeitsorganisation und Recht, Mathematik, Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
Jährlich wechselnd, z.B. Musikwerkstatt, Theaterwerkstatt, Holzwerkstatt, Kreativwerkstatt
Besonderheit: Differenzierungskurs - Marte Meo eine videobasierte Methode zur „ressourcenorientierten“ Entwicklungsunterstützung und Beratung

Prüfungen & Abschlussqualifikation

• schriftliche und gegebenenfalls mündliche Berufsabschlussprüfung für den Abschluss als staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger
• Vergabe eines allgemeinbildenden Abschlusses bei der Zulassung zur Prüfung nach 2 Jahren
o mindestens Erweiterter Erster Schulabschluss
o Mittlerer Schulabschluss
o Bei besonderen Leistungen: Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Berechtigungen

Nach bestandener Prüfung sind die Schülerinnen und Schüler berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen. Außerdem wird die fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege erworben.

Jetzt anmelden