Die Kinderpflegerin / Der Kinderpfleger wird ausgebildet als unterstützende, pädagogisch-pflegerische Fachkraft bei der Pflege und Erziehung von Säuglingen,
Kleinst- und Kleinkindern v. a. in Kindertageseinrichtungen. Ziel ist die abgeschlossene Berufsausbildung als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich ge-
prüfter Kinderpfleger“, die fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege und die Vertiefung der Allgemeinbildung. Der Mittlere Schulabschluss ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, kann erlangt werden.
Sie haben mindestens den Ersten Schulabschluss erworben und können Menschen kommunikativ und wertschätzend begegnen. Zusätzlich ist ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag notwendig.
Unterstufe: 3 Tage Schule und 2 Tage praktische Ausbildung
Oberstufe: 2 Tage Schule und 3 Tage praktische Ausbildung
• Für die fachpraktischen Ausbildungszeiten ist eine Vergütung vorgesehen.
• Ebenfalls besteht ein Anspruch auf Urlaub nach den geltenden gesetzlichen / tarifvertraglichen Regelungen.
• Der Jahresurlaub kann nur in den Schulferien genommen werden. Im Verlaufe der Ausbildung erfolgen praxisbegleitende Lehrerbesuche.
Berufsbezogener Bereich:
Sozialpädagogik, Gesundheitsförderung und Pflege, Arbeitsorganisation und Recht, Mathematik, Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
Jährlich wechselnd, z.B. Musikwerkstatt, Theaterwerkstatt, Holzwerkstatt, Kreativwerkstatt
Besonderheit: Differenzierungskurs - Marte Meo eine videobasierte Methode zur „ressourcenorientierten“ Entwicklungsunterstützung und Beratung
• schriftliche und gegebenenfalls mündliche Berufsabschlussprüfung für den Abschluss als staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger
• Vergabe eines allgemeinbildenden Abschlusses bei der Zulassung zur Prüfung nach 2 Jahren
o mindestens Erweiterter Erster Schulabschluss
o Mittlerer Schulabschluss
o Bei besonderen Leistungen: Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Nach bestandener Prüfung sind die Schülerinnen und Schüler berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen. Außerdem wird die fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege erworben.