Der Bildungsgang AHR - Allgemeine Hochschulreife Gesundheit ist ein vollzeitschulischer Bildungsgang mit den Schwerpunkten (Leistungskursen) Biologie und Gesundheit. Er führt zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und vermittelt so die uneingeschränkte Berechtigung zum Besuch von Universitäten und Hochschulen. Zusätzlich zum Abitur erlangen die Schülerinnen und Schüler berufliche Kenntnisse, die sie besonders auf eine qualifizierte Ausbildung bzw. ein Studium im Bereich Gesundheit, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Therapie u. ä. vorbereitet.
Der Abschluss ermöglicht darüber hinaus günstige Einstiegsmöglichkeiten für angrenzende Studienbereiche und Berufsfelder. Da die Schülerinnen und Schüler das allgemeine Abitur erlangen, können Sie auch einen anderen Ausbildungs- und Studienschwerpunkt wählen.
In den Bildungsgang werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen. Schülerinnen und Schüler, die aus dem G8 – Bereich des Gymnasiums wechseln wollen, können dies mit der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nach der Klasse 9.
Weiterhin benötigen wir für die Bewerbung einen tabellarischen Lebenslauf mit Foto, das Zeugnis mit o.g. Voraussetzungen sowie ein Anmeldeformular (erhältlich auf unserer Internetseite oder im Schulbüro).
Der Besuch des Bildungsganges dauert in der Regel drei Jahre. Die Höchstverweildauer beträgt vier Jahre. Allerdings darf eine nicht bestandene Abiturprüfung einmal wiederholt werden.
Die Jahrgangsstufe 11 bereitet auf die Qualifikationsphase der Jahrgangsstufen 12 und 13 vor. Der Übergang in die Jahrgangsstufe 12 setzt eine Versetzung voraus.
Der Unterricht der Jahrgangsstufen 12 und 13 findet in Grundkursen und Leistungskursen statt. Die Leistungen dieser beiden Jahrgangsstufen gehen in das Abiturzeugnis ein.
Besonderheiten bei der 2. Fremdsprache:
Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I keinen fortlaufenden Pflichtunterricht in einer 2. Fremdsprache erhalten haben, müssen zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 eine neu einsetzende 2. Fremdsprache (Spanisch) mindestens in 4-stündigen Grundkursen durchgehend belegen.
Wer in der Sekundarstufe I seine Pflichtbelegung einer zweiten Fremdsprache (Neigungsschwerpunkt) erfüllt hat, muss im Rahmen eines Kursangebotes einen 2- 3-stündigen Grundkurs belegen. Hier bieten wir ab der 12. Klasse, je nach Möglichkeiten der Schulorganisation, unterschiedliche Fächer an.
Am Ende der Jahrgangsstufe 11 absolvieren die Schülerinnen und Schüler ein 3-wöchiges Praktikum im Gesundheitswesen. Im Leistungskurs Gesundheit wird zuvor das Gesundheitssystem thematisiert, so dass die Schülerinnen und Schüler Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Berufe und Studiengänge kennenlernen. Außerdem werden die Schülerinnen und Schüler in einem Kurs des Differenzierungsbereichs auf das Praktikum vorbereitet und sie werden durch die Praxisphase bis hin zur Berufs- und Studienwahl begleitet.
Für alle Schülerinnen und Schüler ist die Teilnahme an einem 2-stündigen Differenzierungskurs verpflichtend. Die inhaltlichen Schwerpunkte werden von Halbjahr zu Halbjahr anders gesetzt, z.B. ECDL (Europäischer Computerführerschein in den Programmen Word, Excel und Power Point), Praxis im Gesundheitswesen (Vorbereitung auf das Praktikum und Berufswahrorientierung), Entspannungspädagogik, Epidemiologie, Praktische Übungen im Bereich Gesundheit und Biologie.
Am Ende der Jahrgangsstufen 11 und 12 können die Schülerinnen und Schüler bei entsprechenden Leistungen (ohne Prüfung) den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
Am Ende der Jahrgangsstufe 13 erhalten die Absolventen der Abiturprüfung die Allgemeine Hochschulreife und damit die Berechtigung, an allen Universitäten und Hochschulen zu studieren.
Zusätzlich zum Abitur erlangen die Schülerinnen und Schüler berufliche Kenntnisse im Bereich Gesundheit.
Vor der Abiturprüfung wird die Zulassung zum Abitur ausgesprochen. Sie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die während der Jahrgangsstufen 12 und 13 erfüllt werden müssen. Hierzu finden eingehende Beratungen in der 12. und 13. Klasse durch den Beratungslehrer/in statt.
Mit Beginn des Bildungsganges hilft den Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten eine Beratungslehrerin bzw. ein Beratungslehrer. Sie oder er begleitet die Schülerinnen und Schüler bis zum Abitur und achtet darauf, dass alle Bedingungen für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife und des beruflichen Abschlusses erfüllt werden.
Jahrgangsstufen 11 – 13:
Jahrgangsstufe 11:
Jahrgangsstufe 12:
Jahrgangsstufe 13
Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen Ihnen die Abteilungsleiterin Julia Brathe und die Bildungsgangleiterin Martina Vormann zur Verfügung.