Der Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife (Gesundheit und Soziales: Freizeitsportleiter/-in) ist ein vollzeitschulischer Bildungsgang mit den Schwerpunkten Biologie und Sport. Er führt zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und vermittelt so die uneingeschränkte Berechtigung zum Besuch von Universitäten.
Weiterhin wird in einer integrierten Prüfung der Abschluss „Freizeitsportleiter/-in“ erworben. Für die berufliche Tätigkeit als Freizeitsportleiter/-in kommen vor allem der Urlaubs- und Freizeitbereich (z.B.Sportvereine), der Sozialbereich (z.B. Kindertagesstätten, Offene Ganztagsschulen, Häuser der offenen Tür) in Frage. Der Abschluss ermöglicht darüber hinaus günstige Einstiegsmöglichkeiten für angrenzende Studienbereiche und Berufsfelder.
In den Bildungsgang werden Schüler/innen aufgenommen, die die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen. Für Schüler/innen, die aus dem G8 - Bereich des Gymnasiums wechseln wollen, können dies mit der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 9.
Zudem muss jede/r Schüler/in ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen, welches zu Beginn der 11. Klasse vorzulegen ist.
Der Besuch des Bildungsganges dauert in der Regel drei Jahre. Die Höchstverweildauer beträgt vier Jahre.
Allerdings darf eine nicht bestandene Abiturprüfung einmal wiederholt werden.
Die Jahrgangsstufe 11 bereitet auf die Qualifikationsphase der Jahrgangsstufen 12 und 13 vor. Der Übergang in die Jahrgangsstufe 12 setzt eine Versetzung voraus.
Der Unterricht der Jahrgangsstufen 12 und 13 findet in Grundkursen und Leistungskursen statt. Die Leistungen dieser beiden Jahrgangsstufen gehen in das Abiturzeugnis ein.
Besonderheiten bei der 2. Fremdsprache:
Schüler/innen, die in der Sekundarstufe I keinen fortlaufenden Pflichtunterricht in der 2. Fremdsprache erhalten haben, müssen zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 eine neu einsetzende 2. Fremdsprache (Spanisch) mindestens in 4-stündigen Grundkursen durchgehend
belegen. Wer in der Sekundarstufe I seine Pflichtbelegung einer zweiten Fremdsprache (Neigungsschwerpunkt) erfüllt hat, muss im Rahmen eines Kursangebotes einen 2- 3-stündigen Grundkurs belegen. Hier bieten wir ab der 12. Klasse je nach Möglichkeiten der Schulorganisation unterschiedliche Fächer an
In der Jgst. 12/1, 12/2 und 13/1 findet ein wöchentliches Praktikum außerhalb der Unterrichtszeit bis zur Prüfung Freizeitsportleiter/in in einem Sportverein oder einer sozialen Einrichtung mit mindestens 10 Teilnehmern statt. Jede/r Schüler/in wird individuell von einem/einer Sportlehrer/in während des Praktikums begleitet. Es finden in dieser Zeit fünf Besuche statt, in dem der/die Schüler/in in seiner sportpraktischen Ausbildung beraten und angeleitet wird.
Für alle Schüler/innen wird der Differenzierungskurs Sportpraxis angeboten.
Am Ende der Jahrgangsstufen 11 und 12 können die Schüler/innen bei entsprechenden Leistungen (ohne Prüfung) den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
Am Ende der Jahrgangsstufe 13 erhalten die Absolventen der Abiturprüfung die Allgemeine Hochschulreife und damit die Berechtigung, an allen Universitäten und Hochschulen zu studieren. Nach erfolgreichem Abschluss einer berufsbezogenen Prüfung erhalten die Schüler/innen die
Bezeichnung „Freizeitsportleiter/-in“. Im Rahmen des Leistungskurses Sport und dem Fach Didaktik und Methodik wird durch eine Kooperation mit dem Kreissportbund Recklinghausen die „Übungsleiter C-Lizenz Breitensport (sportarten- und zielgruppenübergreifend)“ des Landessportbundes NRW erworben.
Vor der Abiturprüfung wird die Zulassung zum Abitur ausgesprochen. Sie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die während der Jahrgangsstufen 12 und 13 erfüllt werden müssen. Hierzu finden eingehende Beratungen in der 12. und 13. Klasse durch Beratungslehrer/innen statt.
Das erste Abiturfach (Leistungskurs) muss sein: Biologie.
Das zweite Abiturfach (Leistungskurs) muss sein: Sport.
Das dritte Abiturfach (Grundkurs) kann sein: Deutsch, Englisch.
Das vierte Abiturfach Erziehungswissenschaften wird nicht schriftlich geprüft, sondern ist verpflichtendes
Fach der mündlichen Prüfung.
Der Abschluss „Freizeitsportleiter/-in“ ist nur in Verbindung mit dem Abitur gültig. Zusätzlich sind in einem 2. Prüfungsteil folgende Leistungen zu erbringen:
Mit Beginn des Bildungsganges hilft den Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten eine Beratungslehrerin bzw. ein Beratungslehrer. Sie oder er begleitet die Schüler/innen bis zum Abitur und achtet darauf, dass alle Bedingungen für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife und des beruflichen Abschlusses erfüllt werden.