Allgemeine Hochschulreife Betriebswirtschaftslehre

Voraussetzung
Erster erweiterter Schulabschluss (ehem. HS Klasse 10)
erweiterter erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
mind. Erster Schulabschluss (HS Klasse 9)
mind. erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
Hauptschulabschluss Klasse 10
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Schulabschluss an der Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule oder Berufsgrundschuljahr); Besuch der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung von mindestens einem Jahr; Fachhochschulreife in einem beliebigen Bildungsgang des Berufskollegs
mind. erster Schulabschluss (vormals HS Klasse 9)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Hauptschulabschluss Klasse 9
Fachoberschulreife und eine abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Fachoberschulreife
mittlerer Schulabschluss
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals HS 10)
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Hauptschulabschluss
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
einschlägige Berufsausbildung
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Fachoberschulreife / Berufsausbildung
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Dauer
3 Jahre
Ziel
Abitur
Details zum Bildungsgang

Berufliches Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung

Was ist neu?

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Berufsorientierung

Was ist anders?

  • Alle Studiengänge an Universitäten und Hochschulen können gewählt werden.
  • Studierfähigkeit als Vorbereitung auf Berufe in Wirtschaft und Verwaltung,
    bessere Einstellungschancen bei Ausbildungsbetrieben

Berufliche Schwerpunktfächer:

  • Betriebswirtschaftslehre
  • Wirtschaftsinformatik
  • Volkswirtschaftslehre

1. Ziele

Der Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife Betriebswirtschaftslehre ist ein vollzeitschulischer Bildungsgang mit dem berufsbezogenenSchwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung. Er führt zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und ermöglicht so die uneingeschränkte Berechtigung zum Besuch von Universitäten und Hochschulen. Weiterhin werden berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die den Einstieg in qualifizierte Berufe in Wirtschaft und Verwaltung erleichtern.

Besonderheiten:

Die Schüler/innen werden im Klassenverband unterrichtet und haben eine/n feste/nKlassenlehrer/in sowie eine/n stellvertretende/n Klassenlehrer/in, die in enger Absprache die Schüler/innen in allen Fragen bis zum Abitur begleiten. In der 11. Klasse beginnen alle Schüler/innen in den beruflichen Schwerpunktfächern mit dem gleichen Kenntnisstand. In den allgemeinbildenden Fächern werden, falls nötig, Förderkurse eingerichtet. Die Unterrichtsorganisation ist so gestaltet, dass es keine Frei- bzw. Springstunden während der Unterrichtszeit gibt.

2. Aufnahmevoraussetzungen

In den Bildungsgang werden Schüler/innen aufgenommen, die die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen. Schüler/innen, die aus dem G 8 - Bereich aus einem Gymnasium wechseln wollen, können dies mit der Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe nach der Klasse 9.

3. Dauer des Bildungsganges

Der Besuch des AHR-Bildungsganges dauert in der Regel drei Jahre. Die Höchstverweildauer beträgt vier Jahre. Allerdings darf eine nicht bestandene Abiturprüfung einmal wiederholt werden.

4. Organisation

Die Jahrgangsstufe 11 bereitet auf die Qualifikationsphase der Jahrgangsstufen 12 und 13 vor. Der Übergang in die Jahrgangsstufe 12 setzt eine Versetzung voraus.
Der Unterricht der Jahrgangsstufen 12 und 13 findet in Grund- und Leistungskursen statt. Die Leistungen dieser beiden Jahrgangsstufen gehen in das Abiturzeugnis ein. Durch die Wahl des ersten Leistungsfaches (Englisch oder Mathematik) bestimmt man ab Jahrgangsstufe 12/I einen weiteren Schwerpunkt der Schullaufbahn. Als zweites Leistungsfach ist Betriebswirtschaftslehre ab Jahrgangsstufe 11/I verbindlich.

Besonderheiten bei der 2. Fremdsprache:

Schüler/innen, die in der Sekundarstufe I keinen fortlaufenden Pflichtunterricht in der 2. Fremdsprache erhalten haben, müssen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 eine neu einsetzende 2. Fremdsprache mindestens in 4-stündigen Grundkursen durchgehend belegen. Wer in der Sekundarstufe I seine Pflichtbelegung einer zweiten Fremdsprache erfüllt hat, muss einen 3-stündigen Grundkurs als Wahlfach belegen. In der 12. und 13. Klasse wird hier z.B. das Fach Erziehungswissenschaften oder ein anderes Fach nach Möglichkeit der Schulorganisation angeboten.

5. Differenzierungsbereich

Für alle Schüler/innen ist die Teilnahme am 2-stündigen Differenzierungskurs verpflichtend. Folgende Qualifikationen werden vermittelt:

  • 11/I: Textverarbeitung, -automation, Präsentation
  • 11/II: Projektmanagement
  • 12/I und 12/II: Berufswahlvorbereitung
  • 13/I und 13/II: Controlling

6. Berechtigungen und Abschlüsse

  • Am Ende der Jahrgangsstufen 11 und 12 können die Schüler/innen bei entsprechenden Leistungen (ohne Prüfung) den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben
  • Am Ende der Jahrgangsstufe 13 erhalten die Absolventen der Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife und damit die Berechtigung, an allen Universitäten und Hochschulen zu studieren

7. Abiturprüfung

Vor der Abiturprüfung wird die Zulassung zum Abitur ausgesprochen. Sie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die während der Jahrgangsstufen 12 und 13 erfüllt werden müssen.

  • Das erste Abiturfach (Leistungskurs) kann sein: Englisch oder Mathematik
  • Das zweite Abiturfach (Leistungskurs) muss sein: Betriebswirtschaftslehre
  • Das dritte Abiturfach (Grundkurs) kann (in Abhängigkeit von der Wahl des 1. Abiturfachs) sein: Deutsch, Englisch, Mathematik
  • Das vierte Abiturfach wird nicht schriftlich geprüft, sondern ist verpflichtendes Fach der mündlichen Prüfung

8. Beratung

Vom Beginn des Bildungsganges hilft den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten ein/e Beratungslehrer/in in Kooperation mit der/dem Klassenlehrer/in. Sie oder er begleitet die Schüler/innen bis zum Abitur und achtet darauf, dass alle Bedingungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erfüllt werden.

9. Didaktisch und methodische Schwerpunkte

  • Kennenlerntage in Maria Veen
  • Computergestützte Profilbildung mit programmgesteuerter Auftragsbearbeitung mit den Schwerpunkten: Zertifizierte EDV-Führerscheine
  • Produktionsmanagement
  • Finanzbuchhaltung
  • Controlling
  • Textverarbeitung und Präsentationstechniken, wissenschaftliches Arbeiten
  • Berufswahlvorbereitung und -begleitung
  • Bewerbungstraining• Planung und Organisation des AHR-Triathlons
  • Informationsveranstaltung mit verschiedenen Universität z.B. Essen/Duisburg
  • Mehrtägige Stufenfahrt (Jg. 12) als Studienfahrt nach Berlin
  • Entwicklung von Selbstlernkonzepten
  • Einsatz von CAS-Taschenrechnern
  • Theaterbesuch
  • Betriebsbesichtigungen und Exkursionen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt
  • Planspiele/Börsenseminar
  • Zeitungsprojekt „Die Zeit“

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