Der Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife Betriebswirtschaftslehre ist ein vollzeitschulischer Bildungsgang mit dem berufsbezogenenSchwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung. Er führt zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und ermöglicht so die uneingeschränkte Berechtigung zum Besuch von Universitäten und Hochschulen. Weiterhin werden berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die den Einstieg in qualifizierte Berufe in Wirtschaft und Verwaltung erleichtern.
Besonderheiten:
Die Schüler/innen werden im Klassenverband unterrichtet und haben eine/n feste/nKlassenlehrer/in sowie eine/n stellvertretende/n Klassenlehrer/in, die in enger Absprache die Schüler/innen in allen Fragen bis zum Abitur begleiten. In der 11. Klasse beginnen alle Schüler/innen in den beruflichen Schwerpunktfächern mit dem gleichen Kenntnisstand. In den allgemeinbildenden Fächern werden, falls nötig, Förderkurse eingerichtet. Die Unterrichtsorganisation ist so gestaltet, dass es keine Frei- bzw. Springstunden während der Unterrichtszeit gibt.
In den Bildungsgang werden Schüler/innen aufgenommen, die die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen. Schüler/innen, die aus dem G 8 - Bereich aus einem Gymnasium wechseln wollen, können dies mit der Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe nach der Klasse 9.
Der Besuch des AHR-Bildungsganges dauert in der Regel drei Jahre. Die Höchstverweildauer beträgt vier Jahre. Allerdings darf eine nicht bestandene Abiturprüfung einmal wiederholt werden.
Die Jahrgangsstufe 11 bereitet auf die Qualifikationsphase der Jahrgangsstufen 12 und 13 vor. Der Übergang in die Jahrgangsstufe 12 setzt eine Versetzung voraus.
Der Unterricht der Jahrgangsstufen 12 und 13 findet in Grund- und Leistungskursen statt. Die Leistungen dieser beiden Jahrgangsstufen gehen in das Abiturzeugnis ein. Durch die Wahl des ersten Leistungsfaches (Englisch oder Mathematik) bestimmt man ab Jahrgangsstufe 12/I einen weiteren Schwerpunkt der Schullaufbahn. Als zweites Leistungsfach ist Betriebswirtschaftslehre ab Jahrgangsstufe 11/I verbindlich.
Schüler/innen, die in der Sekundarstufe I keinen fortlaufenden Pflichtunterricht in der 2. Fremdsprache erhalten haben, müssen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 eine neu einsetzende 2. Fremdsprache mindestens in 4-stündigen Grundkursen durchgehend belegen. Wer in der Sekundarstufe I seine Pflichtbelegung einer zweiten Fremdsprache erfüllt hat, muss einen 3-stündigen Grundkurs als Wahlfach belegen. In der 12. und 13. Klasse wird hier z.B. das Fach Erziehungswissenschaften oder ein anderes Fach nach Möglichkeit der Schulorganisation angeboten.
Für alle Schüler/innen ist die Teilnahme am 2-stündigen Differenzierungskurs verpflichtend. Folgende Qualifikationen werden vermittelt:
Vor der Abiturprüfung wird die Zulassung zum Abitur ausgesprochen. Sie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die während der Jahrgangsstufen 12 und 13 erfüllt werden müssen.
Vom Beginn des Bildungsganges hilft den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten ein/e Beratungslehrer/in in Kooperation mit der/dem Klassenlehrer/in. Sie oder er begleitet die Schüler/innen bis zum Abitur und achtet darauf, dass alle Bedingungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erfüllt werden.